Impfpass
Seite zuletzt geändert am: 23.08.2008, 20:46 von Administrator
Impfpass ( EU - Heimtierpass )
Neu! EU-Heimtierpass für Ihren Vierbeiner
Ab dem 3. Juli 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen
hinsichtlich für das Reisen mit Haustieren.
Für Hunde, Katzen und Frettchen muss dann ein neuer,
einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden,
wenn diese Tiere innerhalb der EU mit auf Reise gehen.
Der blaue Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner
ersetzt somit den derzeit vorgeschriebenen gelben Impfpass.
Auch weiterhin wird der zukünftige Heimtierpass
vom niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.
Neben den Angaben zum Tier und seinem Besitzer,
wird die gültige Tollwut - Impfung bescheinigt.
Sie wird von den EU - Mitgliedsstaaten als einzige Impfung
für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage
und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Die Kennzeichnungsnummer ( Tätowierung oder Micro - Chip ) des Hundes,
muss ebenfalls im Pass eingetragen sein.
Übergangsregelung:
Wer eine Reise mit dem Haustier vor dem 3. Juli 2004 geplant hat,
kann die Tollwut - Impfung
weiterhin in dem bestehenden internationalen Impfpass eintragen lassen.
Wenn der Tollwutschutz noch über den 3. Juli hinaus gegeben ist,
behält der alte Impfpass weiterhin seine Gültigkeit.
Wichtig sind die Angaben zum Tier und Besitzer.
Das beinhaltet die Kennzeichnung des Tieres mit einem Micro-Chip
oder einer Tätowierung
und die Eintragung dieser Daten im alten Impfausweis.
Bei Besitzerwechsel oder mit Ablauf des Impfschutzes,
also spätestens nach zwölf Monaten,
verliert der gelbe Impfpass seine Gültigkeit.
Wichtig:
Irland, Schweden und England dürfen für eine Übergangszeit von fünf Jahren
ihre schärferen Anforderungen an den Tollwut - Impfschutz
und besondere Bestimmungen für ein Behandlung gegen den
Fuchsbandwurm und Zeckenbefall weiterhin beibehalten.