Gurtpflicht

Seite zuletzt geändert am: 23.08.2008, 20:48 von Administrator

Bußgeld für Hund und Halter bei Verstoß,


weil Autofahrer Ihre mitgeführten Hunde im Pkw nicht gesichert haben.
Gilt also die Gurtpflicht auch für Hunde?
Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß.
Der Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass die Verkehrsicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVo,§23 )
Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinn als Ladung und sind also zu sichern.
Und damit Ihr Hund im Auto bei einer Bremsung nicht zu einem tonnenschweren „Geschoß“ wird,
denn aus einem 15 kg Hund wird bei ca. 50 km/h schnell das Dreißigfache seines Gewichtes,
gibt es neben diversen Spezialgurten für Hunde jeder Größe die Möglichkeit,
den Vierbeiner sicher in einer Transportbox zu transportieren.
Diese gibt es in verschiedenen Größen, so dass Ihr Hund auch einmal
während einer längeren Fahrt durchaus ordentlich strecken kann.

Also, nicht vergessen!

Denken Sie vor jeder Autofahrt an Ihre Sicherheit und

an die Ihres Hundes!

Sichern Sie Ihren Vierbeiner im Pkw!