Chipen
Seite zuletzt geändert am: 13.12.2009, 11:46 von Robert
Tätowieren durch den Mikrochip abgelöst wird. Es war aber nicht die alleinige Entscheidung des SV, auch das Tierschutzgesetz spricht gegen das Tätowieren. Diesbezüglich hatten wir in unserer Landesgruppe auch schon Probleme mit Veterinärämtern in zwei Regierungsbezirken. Außerdem können ab Juli 2011 Hunde innerhalb der EU nur noch mit Mikrochip über die Grenzen gebracht werden. Die Schulung für unsere ID-Beauftragten findet am 28.11.2009 im Vereinsheim der OG Bad-Boll statt. Die ID-Beauftragten haben eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Er/Sie muss die Das Einsetzen des Mikrochips und die Entnahme der Blutprobe kann nur beim Züchter bzw. Aufzüchter erfolgen und hat den gesamten Wurf (Ammenwelpen inbegriffen) zu umfassen. Der/Die ID-Beauftragte hat weiterhin die Aufgabe, den vom zuständigen Ortsgruppen-Zuchtwart abgezeichneten Wurfmeldeschein auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit zu überprüfen und abzuzeichnen. Fällt der Mikrochip später aus, ist dies dem Zuchtbuchamt zu melden. Der Hund wird zur eindeutigen Identifikation noch mal gechippt und eine Blutprobe zur Identitäts Überprüfung genommen. Die Kosten des Chippens, der Blutprobenentnahme sowie den Eintrag in die Ahnentafel trägt der Eigentümer des Hundes. Die Vergütung für Chippen und Abnahme der Blutprobe beträgt pro Welpe 8 Euro. Die Kosten für den Chip und das DNA-Set (8 Euro) wird den Züchtern mit der Erstellung der Ahnentafel vom Zuchtbuchamt in Rechnung gestellt. Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem ID-Beauftragten aus Folgen des Einsetzens des Mikrochips und Entnahme der Blutprobe sind ausgeschlossen. Ein vom ID-Beauftragten vorgelegtes Haftungsausschlussformular muss unterschrieben werden. Alternativ kann der Züchter die Kennzeichnung mit einem Mikrochip von einem Tierarzt vornehmen lassen. Die Regelungen unter 3.2.2. der Zuchtordnung sind jedoch entsprechend einzuhalten. Sollten Sie sich dafür entscheiden, das Einsetzen des Mikrochips und die Blutentnahme vom Tierarzt vornehmen zu lassen, müssten Sie die Kosten für die Tätigkeit beim Tierarzt erfragen. Das Material wird Ihnen auch hier der ID-Beauftragte zur Verfügung stellen. Der ID-Beauftragte muss zwingend anwesend sein. Seite 2 von 3 Egal für wen sie sich entscheiden. ID-Beauftragten oder Tierarzt, das Formularwesen bleibt das Gleiche. Die Formulare und auch das notwendige Material (Mikrochip und Blutentnahmeset) bringt der ID-Beauftragte mit, der neue Wurfmeldeschein steht ab 2010 im Internet unter www.schaeferhunde.de -Service/Download - Formulare zur Verfügung oder kann bei der SV-HG angefordert werden. Nachstehendes ist erforderlich: „ „ „ „ „ Der vorbereitet werden. Neu finden Sie nun für jeden Welpen ein Feld für den Chipnummern-Aufkleber. Der neue dem Sie festlegen können, ob die Blutprobe nur eingelagert werden soll oder ob Sie gleich für den jeweiligen Welpen eine Auswertung wünschen. Wenn Sie nur eine Einlagerung wünschen, ist dies für Sie selbstverständlich Sie oder der Käufer des Welpen können dann entscheiden, ob und wann Sie eine Auswertung in Auftrag geben wollen. Wenn Sie eine Auswertung wünschen, wird unser Labor gleich für Sie tätig und erstellt das DNA-Profil. Wir stellen Ihnen dann die üblichen Kosten für das DNAVerfahren in Rechnung. DNA-Entnahmeset: Das Set enthält eine kleine Lanzette, mit der der Blutstropfen gewonnen wird sowie eine Karte mit einem Spezialpapier, auf der der Blutstropfen aufgebracht wird. Bevor die Blutentnahme erfolgt müssen die Karten beschriftet werden. Hier genügt es den Ruf- und Zwingernamen des Hundes anzugeben, die Zuchtbuchnummer wird ja erst später vergeben. Auch hier sollten Sie analog zum Befundbogen angeben, ob Sie eine Auswertung oder nur die Archivierung der Blutprobe wünschen. Der ID-Beauftragte wird Sie entsprechend unterstützen, damit die Formulare vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit des Einsetzens des Mikrochips und der Blutentnahme bereits vorbereitet sind. Chipaufkleber Zusammen mit dem Mikrochip werden sechs Chipnummern-Aufkleber geliefert. Diese sind nun wie folgt zu verwenden: „ „ „ „Der Rest verbleibt bei Ihnen, wobei ein Aufkleber zwingend für den Impfpass verwendet werden muss. Bei Verkauf des Hundes sollten Sie die restlichen Aufkleber mit übergeben. Versand der Unterlagen: An das „ „ „ An das „ „ Bitte bereiten Sie für den Versand an das Zuchtbuchamt und an das DNA-Institut bereits frankierte Briefumschläge vor. Bitte beachten Sie, dass Sie vom Zeitpunkt der Kennzeichnung mit Mikrochip den jeweiligen Welpen nur noch mit einem Chip-Lesegerät identifizieren können. Es empfiehlt sich, die Welpen bis zur Abgabe zu kennzeichnen. Auch hier steht Ihnen gerne Ihr ID-Beauftragter als Ratgeber zur Seite. Ich bitte um Verständnis und um die Mitarbeit unserer Züchter die Maßnahme Einführung der Identifizierung mittels Mikrochip zu unterstützen. Hans-Peter Rieker LG Zuchtwart
Bei der Bundesversammlung im Juni wurde beschlossen, dass ab 01.01.2010 das